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WEKA (aga) | News | 29.10.2014
Höhere Geldstrafen für die Nichtbereithaltung der Lohnunterlagen
Das Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014 bringt eine kräftige Erhöhung der Geldstrafen für die Nichtbereithaltung der Lohnunterlagen mit sich.
Die Verwaltungsstrafen bei Nichtbereithalten der Lohnunterlagen sollen mit 1.1.2015 massiv angehoben werden.
Die Strafe wird künftig auch nicht mehr pauschal je Arbeitgeber, sondern für jeden Arbeitnehmer verhängt, für den die Lohnunterlagen nicht bereitgehalten werden.
Der Strafrahmen beträgt für jeden Arbeitnehmer zwischen EUR 1.000,– und EUR 10.000,–, im Wiederholungsfall zwischen EUR 2.000,– und EUR 20.000,–. Sind jedoch mehr als drei Arbeitnehmer betroffen, so beträgt der Strafrahmen künftig zwischen EUR 2.000,- und EUR 20.000,– und im Wiederholungsfall zwischen EUR 4.000,– und EUR 50.000,– (§ 7i AVRAG).
Die Gesetzwerdung bleibt jedoch noch abzuwarten.