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WEKA (red) | News | 18.08.2015

Steuerreform 2015/2016: Alle wesentlichen Änderungen im Überblick

Durch die Reform wird es ab 1.1.2016 Änderungen bei der Berechnung der Lohnsteuer sowie der Privatnutzung des Firmenautos geben. Auch bezüglich Mitarbeiterrabatten, Jubiläumsgeschenken sowie Diensterfindungsprämien kommt es zu Neuerungen.

Lohnsteuertarife ab 1.1.2016

Bisher gab es nur drei Steuerstufen (36,5 %, 43,21 % und 50 %), ab 2016 wird es sechs Lohnsteuerstufen geben.

Mehr Infos zu den neuen Lohnsteuerstufen finden Sie im Newsbeitrag: Die Berechnung der Lohnsteuer ab 1.1.2016

Der Spitzensteuersatz von 55,00 % soll vorerst auf fünf Jahre begrenzt sein. Der Arbeitnehmerabsetzbetrag (EUR 54,00) wird in den Verkehrsabsetzbetrag (EUR 291,00) integriert und von EUR 345,00 auf EUR 400,00 erhöht.

Privatnutzung des Firmenautos ab 1.1.2016

Ab dem 1.1.2016 hängt die Höhe des hinzugerechneten Sachbezugs vom Schadstoffausstoß des Firmenwagens ab. Gegenüber dem Begutachtungsentwurf der SachbezugswerteVO soll sich erst ab einem CO2-Ausstoß von 130 Gramm/Kilometer (ursprünglich 120 Gramm/Kilometer) der monatliche Sachbezug auf 2,0 % der Anschaffungskosten erhöhen.

Liegt der CO2-Ausstoß unter 130 Gramm/Kilometer, so beträgt der monatliche Hinzurechnungsbetrag 1,5 % der Anschaffungskosten. Der Grenzwert für den reduzierten Sachbezug wird aber zwischen den Jahren 2017 und 2020 laufend um 3 Gramm gesenkt. (Hinweis: Die Veröffentlichung der geänderten SachbezugswerteVO bleibt jedoch noch abzuwarten).

Mehr Infos dazu erhalten Sie im Newsbeitrag: Neuerungen bei der Privatnutzung des Firmenautos ab 1.1.2016

Mitarbeiterrabatte ab 1.1.2016

Ab 1.1.2016 sollen Mitarbeiterrabatte bis maximal 20 % steuerfrei sein (Freigrenze). Wenn ein dem Mitarbeiter gewährter Rabatt 20 % übersteigt, kann die Freigrenze nicht zur Anwendung kommen. In diesem Fall sollen Mitarbeiterrabatte im Gesamtausmaß von 1 000 Euro jährlich steuerfrei sein (Freibetrag).

Mehr Infos dazu erhalten Sie im Newsbeitrag: Neuregelung der Mitarbeiterrabatte ab 1.1.2016

Diensterfindungsprämien

Ab 1.1.2016 entfällt die Begünstigung für Diensterfindungsprämien gemäß § 67 Abs 7 EStG.

Jubiläumsgeschenke ab 1.1.2016

Für Jubiläumsgeschenke (dh nur für Sachzuwendungen) soll es ab 1.1.2016 bis zu einer Höhe von 186 Euro im Jahr in § 3 Abs 1 Z 14 eine Befreiung geben. Das Jubiläumsgeschenk muss dabei nicht im Rahmen einer Betriebsveranstaltung empfangen werden.

Mehr Infos dazu erhalten Sie im Newsbeitrag: Änderung bei Jubiläumsgeschenken und Diensterfindungsprämien

Das Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016 wurde mit BGBl I Nr 118/2015 am 14.08.2015 veröffentlicht und tritt mit 1.1.2016 in Kraft.

Quellen

Steuerreformgesetz 2015/2016 – Parlamentarisches Geschehen

Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016, BGBl I Nr 118/2015