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WEKA (cva) | News | 20.04.2016

Barrierefrei im Betrieb

Laut ASchG § 76 Abs. 3 müssen Sie als Sicherheitsfachkraft bei der Planung von Arbeitsstätten und der Gestaltung der Arbeitsplätze hinzugezogen werden. Dabei sollten Sie die Pflicht zum barrierefreien Bauen nach § 15 Abs. 6 AStV beachten!

Im Sinne der demografischen Entwicklung und des prognostizierten Arbeitskräftemangels ist es sinnvoll, grundsätzlich anpassbar barrierefrei zu bauen, um so vielen Menschen wie möglich den Verbleib am Arbeitsplatz zu ermöglichen. Eine Möglichkeit hierfür ist das Prinzip des „anpassbaren barrierefreien Betriebes“, bei dem es darum geht, Betriebe so zu bauen und zu planen, dass von vornherein Barrieren vermieden werden bzw so gebaut wird, dass Adaptierungen sehr leicht möglich sind.

Die Ziele sind:

  • Hauptziel ist es, gewisse Mindestanforderungen des barrierefreien Bauens nach ÖNORM B1600 zu erfüllen, damit MitarbeiterInnen, GeschäftskundInnen und BetriebspartnerInnen mit Behinderungen der selbstständige und hindernisfreie Zugang zu den relevanten Räumlichkeiten eines Betriebes gewährleistet wird.
  • Ein weiteres Ziel ist die Vermeidung von baulichen Barrieren bei Neubauten und Sanierungen im Gesamtbereich des Betriebes. Dafür ist es wichtig, Räume, Türen, Gänge und Stiegen ausreichend groß zu dimensionieren, damit nachträglich Rampen oder Aufzüge oder ein barrierefreies WC leicht nachgerüstet werden können. Daran sollte bereits bei der Planung gedacht werden und entsprechend Liftschächte und Rampenflächen bzw nachträglich adaptierbare Sanitärräume vorgesehen werden. Dadurch können Betriebsteile jederzeit kostengünstig und leicht für MitarbeiterInnen mit Behinderungen adaptiert werden.
  • Als drittes Ziel ist der freie ungehinderte Zugang zu Informationen gefordert. Durch gut lesbare Information- und Werbeschriften, barrierefreie Internetseiten und Informationsterminals werden MitarbeiterInnen mit Sinnesbehinderungen den Anschluss im Betrieb nicht verpassen.

Um im eigenen Betrieb eine Übersicht über den IST-Zustand zu bekommen, kann die folgende Aufstellung als Checkliste verwendet werden.

Checkliste zur Barrierefreiheit im Betrieb

Verkehrsanbindung und Pkw-Stellplätze

  • Idealerweise befindet sich eine barrierefreie Haltestelle möglichst nahe der Betriebsstätte. Dies liegt zwar nicht im direkten Einflussbereich des Betriebes, es sollte vom Betrieb aber sehr wohl geprüft werden, ob diesbezüglich die Situation optimiert werden kann (Gemeinde, Stadt, Verkehrsbetriebe etc).
  • Barrierefreie Pkw-Stellplätze befinden sich in der Nähe des Einganges.

Gestaltung von Verbindungswegen

  • Verbindungswege und Gänge dürfen nicht durch unnötige Hindernisse wie Werbetafeln, Blumentröge, unachtsam abgestellte Dinge etc eingeengt werden.
  • Breite, gut ausgeleuchtete, trittsichere und berollbare Gehwege erhöhen den Komfort und Sicherheit für alle NutzerInnen. Ebenso verhält es sich in den Gebäuden: Hier ist vor allem auf möglichst kurze und breite Verbindungsgänge mit Handläufen zu achten.
  • Zusätzliche Sitzmöglichkeiten zum Ausruhen erleichtern Menschen mit Gehbehinderungen die Bewältigung von langen Strecken.

Gut passierbare Türe – gleicher Eingang für alle

  • Türverbindungen sollen breit genug und schwellenlos sein.
  • Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, brauchen zusätzlich eine horizontale Bewegungsfläche vor und nach der Tür, um diese selbstständig öffnen zu können.
  • Türen, die nur mit hohem Kraftaufwand zu öffnen sind (> 25 n), sollen mit automatischen Türöffnern ausgestattet werden.
  • Glastüren müssen gut markiert werden, um Unfälle zu vermeiden. Bedienelemente wie Türdrücker, Klingeltaster etc müssen in geeigneter Höhe und ausreichender Entfernung aus den Ecken montiert werden.
  • Menschen mit Behinderung sollen selbstständig denselben Gebäudeeingang benützen können wie Menschen ohne Behinderungen.

Gänge in Gebäuden

  • Die Breite sollte ausreichend, der Zugang schwellen- und stufenlos sein.
  • Niveauunterschiede sind zu vermeiden.
  • Der Gehbereich sollen freigehalten werden. Auskragende oder herunterhängende Hindernisse verursachen oft schwere Kopf- und Brustverletzungen bei Menschen mit Sehschädigungen.
  • Als Orientierungshilfe ist eine kontrastreiche Gestaltung empfehlenswert.
  • Sitzgelegenheiten erleichtern älteren Menschen und Menschen mit Mobilitätsbehinderung das Bewältigen längerer Strecken.

Treppen

  • Ausreichende Breite, ein beidseitiger Handlauf mit gut greifbarem Handlaufprofil und stolpersichere Stufenausformung erleichtern Menschen mit Gehbehinderungen die Nutzung.
  • Entsprechende Stufenmarkierung und Handläufe in einer kontrastierenden Farbe zur Umgebung sind für Menschen mit Sehschädigungen notwendig. Ein gerader Stiegenlauf und entsprechende Ruhe- und Wendepodeste erleichtern das Begehen der Stiege.

Rampen

  • Rampen sind eine ideale Möglichkeit, kleinere Höhendifferenzen zu überwinden. Wichtig ist, dass die Rampenneigung 6 % nicht übersteigt und die Rampe breit genug ausgeführt wird. Radabweiser ermöglichen RollstuhlfahrerInnen die sichere Nutzung.
  • Damit Rampen auch von allen Menschen sicher begehbar sind, müssen ein beidseitiger Handlauf und eine optische Kennzeichnung von Anfang und Ende der Rampe vorhanden sein.
  • Die Bewältigung langer Rampen ist sehr mühsam, daher sind Podeste zum Ausruhen ab 10 m Länge unbedingt notwendig.

Aufzüge

  • Aufzüge sind für alle Menschen die beste Möglichkeit vertikale Barrieren zu überwinden. Aufzüge müssen groß genug sein und entsprechend breite Türen haben.
  • Die Bedienelemente müssen in der richtigen Höhe angebracht, optisch gut sichtbar und taktil tastbar ausgeführt werden. Menschen mit Sehbehinderungen benötigen akustische oder taktile Informationen darüber, in welchem Stockwerk sie sich befinden.
  • Gehörlose und hörgeschädigte Menschen brauchen eine optische Stockwerksanzeige.
  • Aufzüge sind gegenüber Sonderlösungen wie Treppenplattformliften, Hebebühnen etc vorzuziehen.

Sanitäranlagen (WC-Anlagen und Waschräume)

  • Mindestens ein geschlechtsneutrales barrierefreies WC sollte in einem Betrieb vorhanden sein (die nötige Zahl hängt dann natürlich von der Größe des Betriebes ab).
  • Neben den nötigen Raummaßen, richtiger Sitzhöhe und Sitztiefe der WC-Schale sowie Haltegriffen sind noch ein Waschbecken und Zusatzausstattung für ein barrierefreies WC nötig.
  • Ideal für Betriebe ist ein kombinierter barrierefreier WC-Duschraum, der von allen Betriebsangehörigen genutzt werden kann.

Produkthinweis:

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