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Josef Schaffer | News | 21.10.2014

Die neue Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V) und MitarbeiterInnenmotivation

Gastautor DI Josef Schaffer erläutert in seinem Beitrag die Relevanz der neuen Verordnung für die Arbeit als Präventivfachkraft. Wie bringen Sie die MitarbeiterInnen am besten dazu, die neuen Bestimmungen einzuhalten?

Mit Mai dieses Jahres wurden wir mit dieser Verordnung beglückt, welche bis in sehr weitreichende Tiefe das Thema „persönliche Schutzausrüstung“ behandelt.

Sicher – sie trägt durchaus in vielen Bereichen dazu bei, das Thema genauer zu benennen und zu reglementieren. Das größte Problem im Zusammenhang mit der Schutzausrüstung kann uns aber kein Gesetz und keine Verordnung abnehmen:

Wie schaffe ich es, dass die MitarbeiterInnen die zur Verfügung gestellte Ausrüstung auch tragen?

Grundsätzlich kann man bei den betroffenen ArbeitnehmerInnen folgende Typen und damit sich ergebende Vorgangsweisen festmachen:

Die Denker und Einsichtigen

Uns sind diese MitarbeiterInnen zwar immer am liebsten, sie erfordern aber immer auch die meiste Zeit – sie wollen von der Notwendigkeit überzeugt werden, stellen hohe Ansprüche an die Passform und wollen bei der Auswahl eingebunden werden.

Die Mitläufer

Diese Personengruppe richtet sich sehr stark nach der allgemeinen Gruppenstimmung zur Schutzausrüstung. Ist der bzw sind die „Leithammel“ oder die Mehrheit der Gruppe dafür, so werden sie keine Probleme machen und die Schutzausrüstung auch verwenden.

Die Befehlsempfänger

Es gibt immer wieder Personen oder auch einzelne MitarbeiterInnen, bei denen nur der Befehl hilft, damit die geforderte Schutzausrüstung verwendet wird.

Wie soll man es nun angehen, dass möglichst alle MitarbeiterInnen die angebotene persönliche Schutzausrüstung auch verwenden?

  1. Bewertung der Notwendigkeit und der Art: Ungeachtet gegebener Usancen sollte immer erhoben werden, ob für ein bestimmtes Schutzbedürfnis bzw eine bestimmte Gefahr eine andere Maßnahme zur Vermeidung der Verwendung einer Schutzausrüstung getroffen werden kann.
  2. Auswahl: Man muss immer einen Kompromiss schaffen zwischen Schutz und Anwendbarkeit bzw möglichst unbeeinflusst arbeiten zu können. Dabei muss aber allen Beteiligten klar sein, dass jeder Schutz auch hinderlich sein muss/kann – sonst würde es auch keinen Schutz geben.
  3. Überzeugungsarbeit: In Form von entsprechenden Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Anschlägen und persönlichen Gesprächen soll versucht werden, eine positive Stimmung zu erzeugen und die ArbeitnehmerInnen zur „freiwilligen Verwendung“ zu bewegen.
    Hilfreich kann dabei des Öfteren sein, dass man sich die Stimmungsmacher oder „Leithammel“ auf seine Seite holt. Zusätzlich ist hier auch auf den Umgang der Meister und Gesellen mit den Lehrlingen zu achten. Aussagen wie „zu unserer Zeit war alles ganz anders, da hat es so blöde Dinge nicht gegeben“, etc sollte unterbunden werden
  4. Vorbildwirkung: Alle Anordnungsbefugten müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie Vorbild sind. Es darf also nicht vorkommen, dass zB die Geschäftsleitung, der Produktions-, Abteilungs- oder Teamleiter ohne entsprechende Schutzausrüstung am Arbeitsplatz anwesend sind. Daneben sind aber auch Sicherheitsvertrauenspersonen, Sicherheitsfachkräfte oder ArbeitsmedizinerInnen für die Verwendung der Schutzausrüstung Vorbilder.
  5. Eskalationsszenario: Ein wichtiger Punkt ist die Festlegung eines Eskalationsszenarios, wenn die Verwendung nicht eingehalten wird. Zumeist wird dies in die bestehenden Abläufe eingebunden (mündliche Verwarnung, schriftliche Verwarnung, Kündigung).
  6. Kontrolle: So wie bei allen anderen Vorgaben bzw Vorschriften müssen diese auch eingehalten werden. Dabei ist es wichtig, dass alle Anordnungsbefugten die Einhaltung kontrollieren und nicht „vorbeisehen“.

Mit oder ohne PSA-Verordnung – die Herausforderung liegt in der Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung!

WEKA eSeminar-Tipp: Die PSA-V in der Praxis

Nach Absolvierung dieses dreiteiligen eSeminars kennen Sie neben den neuen Bestimmungen der PSA-V die Typen und Anwendungsbereiche von PSA, die darüber hinaus geltenden Vorschriften und relevanten technischen Normen. Zahlreiche Praxistipps und viele erprobte Lösungen ermöglichen Ihnen die rasche Einführung und Anpassung der neuen Pflichten in Ihrem Betrieb.

1. Teil: Allgemeine Grundlagen aus der PSA-V inkl. Evaluierungs-, Kennzeichnungs- und Unterweisungspflichten

2. Teil: Maßstäbe der PSA-V an Kopf- und Nackenschutz, Bein- und Fußschutz, Hand- und Armschutz sowie Hautschutz

3. Teil: Schutzkleidung, PSA gegen Absturz, Sinken oder Ertrinken sowie Atemschutzgeräte

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