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WEKA (bli) | News | 20.08.2015

Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz – Krebsrisiko minimieren!

Arbeitnehmer sind europaweit gefährlichen, zum Teil krebserzeugenden Stoffen ausgesetzt. Lesen Sie in diesem Beitrag, was die EU-Kommission diesbezüglich plant und wie eine optimale Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz gestaltet sein sollte.

Krebsrisiko am Arbeitsplatz europaweit reduzieren

REACH-Verordnung

Seit 2006 ist die REACH-Verordnung in Kraft, wonach Substanzen, die womöglich ein Gesundheitsrisiko darstellen könnten (derzeit rund 100.000 auf dem Markt befindliche) von den Herstellern registriert werden müssen. Ohne Registrierung dürfen Chemikalien nicht in Verkehr gebracht werden.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlichte eine Liste mit Chemikalien, die besonders besorgniserregend für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sind. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert.

Stoffe, die eine inakzeptable Bedrohung der menschlichen Gesundheit oder die Umwelt darstellen können vom Markt genommen und letztendlich ersetzt werden.

Auftretende Probleme

  • Einige besorgniserregende Stoffe werden jedoch bei der Arbeit generiert und sind deshalb nicht von REACH abgedeckt. Dazu gehören zB Dieselabgase, Schweißrauch, Kieselsäure oder Endotoxine. Präventivmaßnahmen dürfen unter REACH allerdings verabschiedet werden.
  • Datenmangel: Es existieren zu wenige Daten über die Exposition von ArbeitnehmerInnen gegenüber gefährlichen Chemikalien. Das macht es schwierig verbindliche Grenzwerte für gefährliche Chemikalien festzusetzen.
  • Doppelung von Gesetzen: Oft sind Arbeitgeber verwirrt, welches Regelwerk am Arbeitsplatz anzuwenden ist bzw welche Gesetze sie umsetzen müssen, da es neben der REACH-Verordnung auch andere Gesetze zur Sicherheit am Arbeitsplatz gibt.

Maßnahmen

Deshalb hat die EU-Kommission Ende Juli 2015 an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und den Wissenschaftlichen Ausschuss für Grenzwerte berufsbedingter Exposition (SCOEL) in Auftrag gegeben, den Zusammenhang zwischen REACH und Arbeitsschutzgesetzen bis Ende 2016 zu klären.

Quelle

http://www.euractiv.de

Gesundheitsüberwachung im Betrieb

Wichtige österreichische Vorschriften in Bezug auf Gesundheitsschutz sind:

Die Vorschriften in aktueller Fassung finden Sie auf dem Portal unter: https://www.weka.at/arbeitssicherheit/Vorschriften

Umfassende Infos dazu, was Sie in Bezug auf Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz, auch im Hinblick auf krebserzeugende Stoffe, beachten sollten finden Sie in unserem neuen Werk „Evaluierung“: Mehr Infos und Bestellmöglichkeit

Gratis-Demodokumente für Sie:

Wir haben folgende Dokumente aus dem OnlineBuch des Werkes „Evaluierung“ für Sie ausgewählt, die Ihnen kostenlos zur Verfügung stehen:

VGÜ 2014 – Neuerungen, Feststellungen und Eckdaten

Untersuchungspflichtige Stoffe und Einwirkungen