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WEKA (kp) | News | 14.01.2016

Sicherheit von Maschinen nach MSV 2010 und Maschinenrichtlinie im gesamten Herstellungsprozess sicherstellen

Maschinenverantwortliche haben große Haftungsrisiken: alle Bestimmungen aus Maschinenrichtlinie und MSV 2010 sind einzuhalten, es ist für die CE-Kennzeichnung zu sorgen und umfassende Sicherheitsanforderungen sind zu erfüllen.

Alle neu inverkehrgebrachten Maschinen, maschinenbetriebene Anlagen und Arbeitsmittel müssen den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie (MRL 2006/42/EG) bzw der österreichischen Umsetzung, der Maschinensicherheitsverordnung 2010 (MSV 2010), entsprechen und die grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllen. Im Zuge jeder Prototyperstellung, Konstruktion bzw Produktion sind darüber hinaus eine Risikoanalyse vorzunehmen und eine Betriebsanleitung zu erstellen.

Umfassende Sicherheitspflichten im gesamten Entwicklungs- und Konstruktionsprozess

Jeder Hersteller muss dies mittels Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung bestätigen und haftet auch dafür. Dies gilt auch, wenn man eine Maschine aus Maschinenkomponenten selbst zusammenbaut, umbaut oder selbst für die eigene Verwendung herstellt. Und auch für alte Maschinen gibt es keinen Bestandsschutz, dh sie sind gemäß Mindestanforderungen der AM-VO nachzurüsten.

Daraus ergibt sich, dass die Pflichten der MSV 2010 Einfluss auf alle Schritte in der Entwicklung, Konstruktion aber auch auf den Ein- und Verkauf sowie auch die Arbeitssicherheit haben. Umso wichtiger ist, dass jeder Mitarbeiter in Entwicklung, Produktion, Sicherheit und auch Einkauf die Pflichten von MaschinenRL und MSV 2010 jederzeit im Griff haben, und dass neu eingetretene Mitarbeiter rasch ins Boot geholt werden.

Praxisseminar „CE-Kennzeichnung – Grundlagen nach MSV 2010 und MRL 2006/42/EG“

Diesem Thema ist am 03.03.2016 ein Praxisseminar der WEKA-Akademie gewidmet. Der anschaulich und praxisnah gestaltete Seminartag bringt rechtliche und praktische Klarheit in den gesamten Prozess bis zur CE-Kennzeichnung:

  • Die Teilnehmer erfahren, wann die MSV 2010 anzuwenden ist, wie die CE-Kennzeichnung und ein Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen sind, welche Vorgangsweisen sie wählen können und wer die Dokumente unterzeichnen darf, sowie, wer wofür haftet, wenn mehrere Firmen gemeinsam eine Maschine herstellen.
  • Sicherheit ist ein Kernbereich der Verordnung und damit auch ein weiterer Themenblock des Seminars. Vermittelt werden die Bedeutung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen der MSV 2010, der Ablauf der Risikobeurteilung sowie der Unterschied zwischen Betriebs- und Montageanleitung und deren erforderliche Inhalte.
  • Spezialthemen, wie die Pflichten bei der Verkettung, beim Umbau oder bei alten Maschinen, beim Einbau von Schaltschränken in Maschinen, sowie ein Überblick über die Verantwortung im Verwaltungs-, Zivil- und Strafrecht und Konsequenzen aus Verstößen gegen die MSV 2010, runden den Seminartag ab.

Der Seminarleiter, Dipl. Ing. Franz Blasge, berät seit vielen Jahren Unternehmen aller Branchen als Ziviltechniker und Gerichtssachverständiger ua für Maschinenprüfungswesen (Funktionsfähigkeit, Normenkonformität, Sicherheit, unfallrelevante Mängel). Er kennt die aktuelle Rechtslage und die aktuellen internationalen Normen, verfügt über langjährige Schulungserfahrung extern und In-House sowie an FHs (Campus 02). Er beantwortet verständlich alle Praxisfragen der Teilnehmer und bringt in die Seminare einen großen Schatz an erfolgreichen Lösungsansätzen mit.

Nähere Informationen und Anmeldung unter www.weka.at/Seminare.