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WEKA (msc) | News | 23.06.2015

Spezielles Gefahrenpotential auf Hubarbeitsbühnen

Hubarbeitsbühnen sind eine lohnenswerte Alternative zu Gerüsten und Leitern, die Verwendung birgt aber auch spezielle Gefahren. Da eine gesetzliche Regelung in Österreich fehlt, ist die Unterweisungspflicht für ArbeitgeberInnen besonders wichtig.

Unfälle mit schweren Verletzungen

Da auf Leitern und Gerüsten für ArbeitnehmerInnen ein erhöhtes Unfallrisiko besteht, sind Hubarbeitsbühnen in vielen Anwendungsfällen eine sehr flexible und vor allem effektive Alternative. Nicht unterschätzt werden sollte aber, dass auch auf Hubarbeitsbühnen ein Gefahrenpotential besteht, das für viele ArbeitnehmerInnen eine ungewohnte Herausforderung darstellt. Insbesondere die Vielzahl an Bauarten von Hubarbeitsbühnen und die sehr unterschiedlichen Begebenheiten am Einsatzort haben vermehrt zu Unfällen geführt, die mit schweren und teils tödlichen Verletzungen verbunden waren. Aus diesem Grund ist unter anderem in Deutschland eine eintägige Schulung für das Lenken von fahrbaren Hubarbeitsbühnen gesetzlich vorgeschrieben. In Österreich fehlt eine solche Regelung vollständig, deshalb kommt den Sicherheitsunterweisungen, zu denen ArbeitgeberInnen grundsätzlich verpflichtet sind, eine hohe Bedeutung zu.

AUVA-Videos: Gefahrensituationen unterschätzt

Hubarbeitsbühnen gelten allgemein als sicheres Arbeitsmittel, deshalb entstehen Gefahrensituationen oftmals dadurch, dass die Möglichkeit ihres Eintretens unterschätzt wird. Mit eigenen Videos zu verschiedenen Gefahrensituationen weist auch die AUVA auf die Hauptgefahren der Hubarbeitsbühnen-Verwendung hin:

  1. Vielfach wird der Arbeitskorb mit Geländer ungerechtfertigter Weise als ausreichende Sicherheitsmaßnahme empfunden. Durch die elastische Bauweise der Hubarbeitsbühnen ist mit großen Hebelwirkungen zu rechnen. Insbesondere bei hohen Auslegerbühnen können sich hier Kräfte entwickeln, die ArbeitnehmerInnen ohne weiteres aus dem Arbeitskorb schleudern können.
  2. Die Möglichkeit des Umkippens der Hubarbeitsbühne kann durch die verschiedensten Situationen entstehen. Unzureichende Sicherung des Untergrundes, ein Umkippen über das Gegengewicht, zB durch einen unebenen Standort, bis hin zur Übernahme von Lasten in großen Höhen oder die Kollision mit einem Brückenkran.
  3. Zusätzliche Gefahrenmomente entstehen beispielsweise durch das Verhaken des Auslegers mit Hindernissen, das Herauslehnen des Verwenders über das Geländer des Arbeitskorbes (Möglichkeit des Einklemmens zwischen Korb und einem Bauteil der Umgebung), Benutzung einer Standorterhöhung im Arbeitskorb sowie Freileitungen.

Die Videos der AUVA und wertvolle Informationen finden Sie hier:

Link zur AUVA

Unterweisungen besonders wichtig

Nur unterwiesene ArbeitnehmerInnen dürfen Hubarbeitsbühne verwenden. Außerdem ist eine Fahrerlaubnis erforderlich, wenn die Bühne gleichzeitig ein selbstfahrendes Arbeitsmittel ist. Da es keine gesetzliche Regelung hinsichtlich eines Fachkenntnisnachweises oder eine Verwendungsbefähigung in Österreich gibt, muss der notwendigen Unterweisung und Einführung in die Arbeit mit Hubarbeitsbühnen besondere Wichtigkeit beigemessen werden. Empfehlenswert ist außerdem eine international gültige Ausbildung gemäß EN ISO 18878.

Hinweis:

Eine Unterweisungshilfe für Hubarbeitsbühnenfinden finden Sie in unserem einschlägigen Werk zum Thema Sicherheitsunterweisungen "Unterweisungs-Vorlagen Arbeitssicherheit": Mehr Infos und Bestellmöglichkeit

Unterweisungs-Vorlagen Hubarbeitsbühne

Beachten Sie auch die notwendige Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung, wie Schutzhelm oder Anstoßkappe sowie Höhensicherungsgeräte. Etwaige Schutzausrüstung ist zu unterweisen: Eine Unterweisungshilfe zu Höhensicherungsgeräten erhalten Sie von uns derzeit gratis unter:

Absturzsicherung – Rückhaltesystem (PSA gegen Absturz, Ertrinken und Versinken)