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Arbeitsrecht für Betriebsräte
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Arbeitsrecht für Betriebsräte
Arbeitsrechtliche Fragestellungen gehören zum Arbeitsalltag eines jeden Betriebsrates. Im aktuellen Fachbuch finden Sie die Antworten auf genau diese Fragen. Bei allen Themen werden speziell die Informations- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrates, die Rechte der Arbeitnehmer und der Arbeitnehmerschutz behandelt.
Themenübersicht
Leseprobe: Änderungskündigung
Unter einer Änderungskündigung ist eine in der Regel vom Arbeitgeber ausgehende Kündigung zu verstehen, die im Ergebnis das Arbeitsverhältnis nur dann zur Auflösung bringt, wenn der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber vorgeschlagene Änderung des Dienstvertrages nicht akzeptiert. Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot an, ist die Kündigung nicht rechtswirksam geworden, weshalb das Arbeitsverhältnis mit den neuen Arbeitsbedingungen des Arbeitsvertrages weiter fortbesteht. Stimmt der Arbeitnehmer den angebotenen Änderungen des Arbeitsverhältnisses nicht zu, indem er innerhalb der gesetzten Frist keine zustimmende Äußerung abgibt oder das Änderungsangebot ausdrücklich ausschlägt, führt die ausgesprochene Änderungskündigung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Vor Ausspruch einer Änderungskündigung ist wie bei jeder anderen Kündigung das Betriebsratsverständigungsverfahren einzuhalten, da sie bereits mit ihrem Ausspruch (Zugang) eine Kündigung darstellt. Ebenso ist der besondere Kündigungsschutz zu beachten. Betriebsratsmitglieder sind mangels Änderungsvorbehaltes im Arbeitsvertrag nicht verpflichtet, geänderten Arbeitsbedingungen in Änderungskündigungen zuzustimmen.
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