Über 500 Fachinfos zu Brandvorbeugung und Brandabwehr, 100 Mustervorlagen, interaktive Tools
» Mehr Infos zum Portal Brandschutz
Themen
-
Materialien
- Brandschutzorganisation
- Bau- und Anlagentechnik
- Brandschutztechnische Einrichtungen
- Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz
- Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe
- Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzept
- Schutzmaßnahmen für Lager und Lagerung
- Explosionsschutzmaßnahmen und VEXAT
- Unterweisung
-
Recht und Haftung im Brandschutz
- Vorschriften-Radar
- Radar Technische Richtlinien
- Normen-Radar
- Haftung im Brandschutz
- Datenschutz und Datensicherheit im Brandschutz und Gewerberecht
- Batterien-Verordnung – Pflichten bei der Entsorgung und Verwertung von Batterien
- Arbeitssicherheit und elektrische Anlagen
- Betriebsanlagenverfahren (GewO)
- Brandschutz und Facility Management (Richtlinie GEFMA FMA 190)
- Brandschutz während der Corona-Krise
-
Brandschutzorganisation
- Brandschutzorganisation und TRVB 119
- Brandschutzorgane
- Brandschutzordnung
- Brandschutzpläne
- Sicherheitskennzeichnung
- Rauchen/Rauchverbot
- Alarm- und Gefahrenabwehrplanung, Verhalten im Brandfall
- Unterweisungen und Brandschutzübungen
- Evakuierung
- Eigenkontrolle, Brandschutzbuch, Begehungen, Prüfpflichten
- Lehrlinge und Brandschutz
- Argumentation von Brandschutzmaßnahmen
-
Bau- und Anlagentechnik
- Anforderungen an Bauprodukte
- Allgemeine Anforderderungen an Gebäude – OIB-RL 2
- Fluchtwege, Notausgänge – Fluchtkonzept der AStV
- Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m – OIB-RL 2.3
- Orientierungs-, Not- und Sicherheitsbeleuchtung
- Elektrische Anlagen, Blitzschutz
- Absaugungen und Lüftungsmaßnahmen bei Brand- und Explosionsgefahr
- Flächen für die Feuerwehr
- Garagen, Parkdecks, Stellplätze – OIB-RL 2.2
- Betriebsbauten – OIB-RL 2.1
- Bürogebäude – TRVB 116 und 115
- Beherbergungsbetriebe
- Brandschutz in Gesundheitseinrichtungen
- Fassaden und Fassadenelemente
- Baustellen – TRVB 149
- Brandschutz in der Land- und Forstwirtschaft
- Brennbare Flüssigkeiten auf Baustellen nach VbF 2023
-
Brandschutztechnische Einrichtungen
- Rauchwarnmelder – TRVB 122
- Brandmeldeanlagen – TRVB 123
- Anschaltebedingungen für Brandmeldeanlagen – TRVB 114
- Feststellanlagen – TRVB 148
- Rauchabzüge für Stiegenhäuser – TRVB 111 bis 2015
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – TRVB 125
- Brandfallsteuerungen – TRVB 151
- Elektroakustische Notfallsysteme – TRVB 158
- Objektfunkanlagen – TRVB 159
- Druckbelüftungsanlagen
- Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz
- Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe
-
Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzepte
- Das Standard-Brandschutzkonzept
- Vorgehensweise bei Abweichungen von Anforderungen der OIB-RL zum Brandschutz
- Rangordnung der Gefahrenverhütung bei gefährlichen Arbeitsstoffen – ASchG
- Feuer- und Heißarbeiten – TRVB 104
- Verwendung von und Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen
- Kältemittel und Kälteanlagen
- Werkzeuge und Maschinen
- Brand- und Explosionsschutz bei Desinfektionsmitteln und Industriealkoholen
- Lackierarbeiten, Beschichtung
- Kläranlagen
- Abfallbehandlungsanlagen
- Brandschutz bei Abfällen im Betrieb
-
Lager und Lagerungen
- Anforderungen an Lager – TRVB 142 (aufgehoben)
- Batterien, Ladestationen, Batterieräume
- Brennbare Flüssigkeiten
- Flüssiggas
- Gasflaschen
- Druckgaspackungen
- Lagerung von brennbaren Stoffen
- Zusammenlagerung von gefährlichen Stoffen
- Aerosolpackungslagerungsverordnung – APLV
- Lagerung brennbarer Flüssigkeiten – VbF
- Gasflaschen und Gaselager
- Lagerung von Flüssiggas – FG-V 2002
- Lagerung von Sprengmitteln
- Explosionsschutz
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Muster
-
Tools
WEKA (bli) | News | 20.01.2012
Die neue Versandbehälterverordnung 2011
Die neue Verordnung beinhaltet unter anderem Anpassungen an internationale Regelwerke z. B. bezüglich Kraftgastanks und Erleichterungen für die Dokumentation von wiederkehrenden Prüfungen.
Rechtslage
Die Versandbehälterverordnung 2011, kurz VBV 2011, (BGBl II Nr 458/2011) ersetzt die bis dahin geltende Versandbehälterverordnung 2002, VBV 2002. Dies war dringend nötig, da die VBV 2002 zu einem großen Teil Bestimmungen enthielt, die bereits außer Kraft getreten sind, was die Verordnung unübersichtlich und schwer lesbar machte.
Die umfangreichen Änderungen im Gefahrgutrecht (ADR/RID) machen eine Anpassung der sich in der VBV 2002 befindenden Bestimmungen über ortsbewegliche Druckgeräte erforderlich.
Die Neufassung der Verordnung – VBV 2011 – verbessert die Lesbarkeit der verbleibenden Bestimmungen über die ortsbeweglichen Druckgeräte und setzt die Änderungen im Gefahrgutrecht um. Die VBV 2011 ist mit 29. Dezember 2011 in Kraft getreten, allerdings gibt es einige Übergangsbestimmungen, die in § 14 nachzulesen sind.
Änderungen im Überblick
- Anpassung der Bestimmungen für Kraftgastanks an internationale Regelwerke
- Regelung der wiederkehrenden Untersuchungen für
1. tragbare Feuerlöscher und Atemschutzgeräte einschließlich solcher für Tauchzwecke
2. „alte“ Flüssiggasflaschen mit Eröffnung der Möglichkeit der Fristerstreckung
3. Flaschen
4. Silotransportbehälter, welche ausschließlich dem Transport von Nichtgefahrgütern dienen - Erleichterungen hinsichtlich der Dokumentation von wiederkehrenden Prüfungen
- Unterbindung möglicher Doppelprüfungen (Äquivalenzbestimmungen)
- Anpassung der Bestimmungen über Füllstellen und über Reparaturen an die Regelungen des ADR 2011 (= Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße gemäß § 2 Z 1 Gefahrengutbeförderungsgesetz)
- Anpassung der Regelungen über kleine nicht nachfüllbare Kapseln für verdichtete oder verflüssigte Gase
- Abstimmung mit anderen Verordnungen (Verordnung über ortsbewegliche Druckgeräte 2011, ODGVO 2011, Druckgeräteverordnung – DGVO, BGBl II Nr 426/1999)
- Aktualisierung von Normen, Anpassung an aktuelle Regeln der Technik
Die Vorschrift im Volltext finden Sie auf dem Portal unter: