Dokument-ID: 046893

Vorschrift

Bohrlochbergbau-Verordnung (BB-V)

Inhaltsverzeichnis

5. Abschnitt
Sicherheitsabstände

§ 24. Eintragungen ins Bergbaukartenwerk

Die in §§ 25 bis 29 festgelegten Sicherheitsabstände sind im Bergbaukartenwerk einzutragen.