Geltendmachung und Behebung von Mängeln im Dach- und Fassadenbau
Mängel müssen zum Zeitpunkt der Übernahme vorliegen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, die erst nach der Übernahme auftreten. Er haftet aber für Mängel, die auf Fehler zurückzuführen sind, die bereits bei der Übernahme bestanden haben.
Gem § 11 Abs 1 VGG gilt für Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern eine 1-jährige Vermutungsfrist. Tritt ein Mangel bis zu zwölf Monate nach der Übergabe auf, muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel im Zeitpunkt der Übergabe noch nicht vorlag.
Mit dieser kostenlosen Checkliste können Sie Mängel im Dach- und Fassadenbau zeitsparend und rechtssicher geltend machen!
Ihre Vorteile
- Rechtssichere Checkliste als Word-Dokument zum Sofort-Download
- Sparen Sie wertvolle Zeit: Einfach bestellen und Checkliste herunterladen
- Von Experten verfasst und regelmäßig aktualisiert.
Checkliste – Geltendmachung von Mängeln
Checkliste – Mängelbehebung: Ersatzvornahme
Checkliste – Ersatzvornahme: Beweissicherung
Füllen Sie das Bestellformular mit allen notwendigen Daten (*) aus. Bestellen Sie zum ersten Mal bei uns, dann erhalten Sie nach Absenden der Bestellung eine E-Mail mit der Sie mittels Klick auf den enthaltenen Link Ihre E-Mail-Adresse bestätigen damit Ihre Bestellung weiter bearbeitet werden kann.
Sie haben bereits bei WEKA bestellt? Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten ein um die Daten der letzten Bestellung zu übernehmen.
Nach erfolgter Bestellung erhalten Sie eine Auftragsbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse inkl Download-Link für Ihren Download.
Der Download-Link ist 4 Tage gültig – bitte speichern Sie Ihren Download zur weiteren Verwendung lokal ab.
Sollten Sie keine E-Mails erhalten, dann prüfen Sie bitte Ihren Spam Ordner.
Bei Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne unter 01/97000-100 bzw. kundenservice@weka.at zur Verfügung.