Auslandsbezug
Bilateral
Zu den wichtigsten bilaterlaen Vereinbarungen zählen
- Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
- Übereinkommen über die Anerkennung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder
- Brüssel II a Verordnung
Muster, Muster, Muster
IPR
Nach § 1 Abs 1 IPRG sind Sachverhalte mit Auslandsberührung nach jener Rechtsordnung zu beurteilen, zu der die stärkste Beziehung besteht.
Länder
Ehescheidung, Nichtigerklärung einer Ehe, Aufhebung der Ehe, Obsorge, Unterhalt und Verfahrensregeln in ausgewählten europäischen Ländern.
Mutterschutz
Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht stellt die Mutterschaft einen eigenen Versicherungsfall dar. Für Mütter gibt es unter anderem ärztliche Betreuung, Mutter-Kind-Pass Untersuchungen, Spitalsaufenthalt, Hebammenbeistand oder Wochengeld. Vergleicht man die genannten Leistungenmit den anderen EU-Ländern, so bemerkt man wesentliche Unterschiede hinsichtlich Leistungshöhe, Karenzzeit oder Vaterschaftsurlaub.
- Leistungen bei Mutterschutz in Österreich
- Leistungen bei Mutterschutz im EU-Vergleich (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, etc)

