Ehe
Definition
Das Wesen der Ehe liegt in einer - grundsätzlich auf (Lebens)Dauer angelegten, wenn auch auflösbaren - umfassenden Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft sowie geistigen Verbindung der Ehegatten.
Eheschließung
Die Ehe ist ein Vertrag, der durch die Eheschließung zustande kommt und durch Scheidung, Aufhebung, Nichtigerklärung oder Tod eines Ehepartners beendet wird.
Rechtliche Aspekte
Die §§ 90ff ABGB enthalten einen Katalog an ehelichen Pflichten, denen Rechte des anderen Gatten entsprechen. Weitere Pflichten können sich aus § 44 EheG ergeben, der die Ehe umschreibt. Insbesondere besteht jedenfalls eine Verpflichtung der Ehegatten
- zum Beistand,
- zur Treue,
- zur anständigen Begegnung und
- zum gemeinsamen Wohnen.
Weitere wichtige Themen
- Mitwirkung im Erwerb des anderen Ehegatten
- Haftung für Verbindlichkeiten
- Zivilprozesrechtliche und strafrechtliche Aspekte
- Erbrechtliche Aspekte
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Unterhalt
Ehegatten haben nach ihren Kräften und gemäß der Gestaltung ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft zur Deckung deren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse gemeinsam beizutragen.
- Ehegattenunterhalt
- Beitragspflicht
- Unterhaltsarten
- Bemessungsgrundlage
- Höhe des Unterhalts
- Durchsetzung des Anspruches
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Ehepakte, Verträge
Ehepakte sind Verträge zur Regelung der Vermögensverhältnisse zwischen Ehegatten. Unter dem Begriff Ehevertrag werden umgangssprachlich Vereinbarungen verstanden, die die während der Ehe bestehende Verpflichtungen (zB Unterhalt), die Folgen eines Verstoßes gegen solche Verpflichtungen, sowie die Scheidungsfolgen regeln.
- Unterhaltsvereinbarungen (während aufrechter Ehe bzw nach einer Scheidung)
- Vorausvereinbarungen über die künftige Aufteilung des Vermögens bei Scheidung
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Kinder
Ehelich ist ein Kind, das
- während der Ehe der Mutter mit seinem Vater oder,
- wenn die Ehe durch den Tod des Ehemanns aufgelöst wurde, innerhalb von 300 Tagen danach
geboren wird ( Ehelichkeitsvermutung).
Muster, Muster, Muster
- Antrag auf einstweilige Entziehung der Obsorge eines Ehegatten (Alleinobsorge des anderen Ehegatten)
- Antrag des betreuenden Elternteils auf Besuchsrechtsregelung durch das Gericht
- Mietvertrag zwischen Eltern und volljähriger Tochter sowie deren Ehegatten über eine Wohnung im eigenen Haus
- Familienkommanditgesellschaft - Antrag auf pflegschaftsbehördliche Genehmigung
Nichtigkeit
Die Ehenichtigkeit beruht auf schweren Fehlern bei der Eingehung der Ehe und wirkt grundsätzlich zurück.
- Nichtigkeitsgründe (zB Formmangel, Doppelehe)
- Folgen der Nichtigkeiterklärung der Ehe
- Verfahren
Aufhebung
Die Ehe kann nur aus den im Gesetz taxativ aufgezählten Gründen aufgehoben werden.

