Ehe und Kinder – Erbrechtliche Aspekte
Die Verwandten des Erblassers erben nach Linien (sog Parentelen). Zu dieser ersten Parentel gehören auch die Kinder des Erblassers.
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Die Verwandten des Erblassers erben nach Linien (sog Parentelen). Zu dieser ersten Parentel gehören auch die Kinder des Erblassers.