Gewalt in der Familie
Definition
Das Gewaltschutzgesetz regelt speziell den Rechtsschutz von Personen, die Gewalt ausgesetzt sind oder denen Gewalt droht. Neben den Bestimmungen des Gewaltschutzgesetzes sanktionieren strafrechtliche Bestimmungen die Ausübung von Gewalt. Auf zivilrechtlicher Basis können gegen den Gewalttäter vor allem Schadenersatzansprüche, aber auch Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden.
Gewaltschutz
Kernstücke des Gewaltschutzgesetzes sind das Wegweisungsrecht und das Betretungsverbot, die kurzfristig durch eine polizeiliche Maßnahme verhängt werden können. Längerfristigen Schutz bietet die Erlassung einer einstweiligen Verfügung durch das Gericht und die Unterstützung der Opfer durch Interventionsstellen.
- Gewaltschutzmaßnahmen nach dem Sicherheitspolizeigesetz (Betretungsverbot, Gewaltschutzdatei, Opferschutzeinrichtungen)
- Einstweilige Verfügung zum allgemeinen Schutz vor Gewalt
- Einstweilige Verfügung zum Schutz vor Gewalt in Wohnungen
- Gewaltschutzverfügungen und Rechtsmittel
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Anti-Stalking
Strafverfahren
Einschlägige Delikte, die häufig auch im Familienbereich verwirklicht werden, finden sich im Strafgesetzbuch. Hier werden kurz die wichtigsten strafbare Handlungen gegen Leib oder Leben und der Tatbestand der gefährlichen Drohung dargestellt.
- Gewalt in der Familie – Strafverfahren (Opferrechte, Akteneinsicht, Privatanklage, etc)
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Zivilverfahren
Durch das 2. Gewaltschutzgesetz wurden verschiedene Neuerungen im Zivilprozessrecht eingeführt, und zwar Regelungen zu den Themen

