Kindschaftsrecht
Abstammungsrecht
Aufgabe des Abstammungsrechts ist es, zu klären,
- welche Personen in rechtlicher Hinsicht Vater und Mutter eines Kindes sind, wobei die biologische Abstammung mit der rechtlichen nicht unbedingt übereinstimmen muss und
- ob es sich um eine eheliche oder uneheliche Abstammung handelt, weil das Gesetz hier differenzierte Rechtsfolge für Familiennamen und Obsorge vorsieht.
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- Beurkundung (Beglaubigung) über die Bezeichnung des Anerkennenden als Vater des Kindes durch die Mutter
- Antrag nach § 156 ABGB (Überprüfung der Abstammung)
- Beurkundung (Beglaubigung) der Zustimmung des Kindes zum Vaterschaftsanerkenntnis nach § 163 e Abs 2 ABGB
- Antrag auf Bestellung eines Kurators für einen Ungeborenen (§ 274 ABGB)
Adoption
Die Adoption erfordert einen schriftlichen Vertrag zwischen dem Annehmenden und der anzunehmenden Person (dem Wahlkind). Ein derartiger Adoptionsvertrag bedarf der gerichtlichen Bewilligung (§ 179a ABGB).
Unterhalt
Das UVG regelt die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen an minderjährige Kinder durch den Bund. Minderjährige Kinder sind Personen, die das 14. Lebensjahr, nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Voraussetzungen für die Gewährung des Unterhaltsvorschusses
- Beginn und Dauer von Unterhaltsvorschüssen
- Auszahlung und Weitergewährung von Unterhaltsvorschüssen
- Rückzahlung der Unterhaltsvorschüsse
- Kindschaftsrecht – Unterhalt
- Kindschaftsrecht-vorläufiger Unterhalt
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Obsorge
Obsorge umschreibt die Rechtsbeziehung zwischen Eltern und Kindern und beinhaltet unter anderem das Recht und die Pflicht, das minderjährige Kind zu pflegen und zu erziehen.
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- Antrag eines Verwandten des Kindes, eine andere Person für den Minderjährigen mit der Obsorge zu beauftragen
- Anregung an das Pflegschaftsgericht zur Betrauung einer geeigneten Person mit der Obsorge für ein minderjähriges Kind ohne Eltern
- Antrag auf gemeinsame Obsorge
- Entziehung der Obsorge
- Testament nach einvernehmlicher Ehescheidung wegen künftiger Obsorge gemeinsames Kind
Kinderbeistand
Das Kinderbeistands-Gesetz sieht in Obsorge- oder Besuchsrechtsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen die Bestellung eines Kinderbeistands zur Unterstützung des Kindes vor.
Sozialleistungen
Die Familienbeihilfe ist eine der wesentlichsten Säulen des Systems der österreichischen Familienförderung. Als direkte Transferleistung an die Anspruchsberechtigten sollen Kosten, die Eltern aufgrund ihrer Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern entstehen, ausgeglichen werden.
- Kindschaftsrecht - Finanzielle Unterstützung (Familienbeihilfe, Alleinerzieherabsetzbetrag, Kinderfreibetrag, Unterhaltsabsetzbetrag)
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Ausstattungs-Heiratsgut
Der Zweck des Ausstattungs-Heiratsgutes geht über eine so genannte Aussteuer hinaus, ohne aber jenen des ehegüterrechtlichen Heiratsgutes erreichen zu müssen.
Schenkungen
Schenkungen sind Zuwendungen, die unentgeltlich, dh ohne angemessene Gegenleistung, und freigebig erfolgen, also zu einer (gewollten) Bereicherung des Erwerbers führen.
- Meldepflicht von Schenkungen
- Anzeigeverpflichtung, Frist, Art
- Grunderwerbsteuer bei der unentgeltlichen Übertragung von Grundstücken
- Einkommensteuerliche Änderungen bei der unentgeltlichen Übertragung von Mietgebäuden
- Befreiungen und Begünstigungen im Grunderwerbsteuergesetz
- Übertragung von vermieteten Gebäuden/Zehntel- bzw Fünftelabsetzungen
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