© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Kürzlich aktualisiert
-
Rechtfertigung
Eine Rechtfertigung kann sich auch durch die Ausübung des in § 344 ABGB geregelten Selbsthilferechtes, welches eine offensive und eine defensive Selbsthilfe beinhaltet, ergeben.Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987940 -
Gebrauchsordnung nach Aufhebung der ehelichen und häuslichen Gemeinschaft
In diesem Fachbeitrag finden Sie hilfreiche Informationen zur Gebrauchsordnung nach Aufhebung der ehelichen und häuslichen Gemeinschaft.Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987799 -
Gegenstände in der Ehewohnung
Aus der umfangreichen Rechtsprechung zum Mitbesitz an in der Ehewohnung vorhandenen Gegenständen und Störungen desselben lassen sich Beispiele gewinnen, die in diesem Fachbeitrag angeführt werden.Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987784 -
Ehewohnung
In diesem Fachbeitrag finden Sie Informationen zur Rechtslage, welche die Ehewohnung als Gegenstand betrifft.Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987774 -
Die Besitzstörung zwischen Ehegatten
Für das Besitzstörungsverfahren besteht eine Eigenzuständigkeit der Bezirksgerichte, welche sich aus § 49 Abs 2 Z 4 JN ergibt.Clemens Gärner - Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987767 -
Schadenersatzansprüche der Ehegatten
Dieser Fachbeitrag behandelt Normen und Rechtsprechung zu Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit einer Ehe, so etwa Ansprüche auf Ersatz von Detektivkosten oder Schmerzengeld wegen seelischer Schmerzen durch Verletzung der Treuepflicht.Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 829373 -
Billigkeitserwägungen
Die bei Festsetzung der Ausgleichszahlung zu beachtende Billigkeit hat ua darauf Rücksicht zu nehmen, dass nach dem konkreten Standard der beiderseitigen Lebensverhältnisse eine wirtschaftliche Grundlage für beide Teile, gesichert bleibt.Clemens Gärner - Susanna Perl-Lippitsch - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827682 -
Privatstiftungen
Der nachstehende Beitrag erörtert, wie sich die Errichtung einer Privatstiftung auf die Vermögensaufteilung im Scheidungsfall auswirkt.Susanna Perl-Lippitsch - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 829243 -
Unternehmen
Wenn Sachen, die ursprünglich zu einem Unternehmen gehörten und das Unternehmen zum Aufteilungszeitpunkt nicht mehr existiert, fallen diese Sachen in die Aufteilungsmasse, Unternehmensschulden jedoch grundsätzlich nicht.Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827651 -
Definition und Abgrenzung
Die Aufteilungsmasse (§§ 81 ff EheG) sind Vermögenswerte und Schulden, die bei Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden und bestehen aus dem in aufrechter Ehe gemeinsam geschaffenen Vermögen.Clemens Gärner - Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827343