Prozessrecht
Streitige Eheverfahren
Unter den Begriff "Streitige Eheverfahren" fallen die Klage auf Scheidung der Ehe, die Klage auf Aufhebung der Ehe, die Klage auf Nichtigkeitserklärung der Ehe und die Klage auf Feststellung des (Nicht-) Bestehens einer Ehe.
Einvernehml. Scheidung
Außerstreit
Grundsätzlich wird ein außerstreitiges Verfahren nur auf Antrag eingeleitet. Der (außerstreitige) Antrag muss kein bestimmtes Begehren enthalten, jedoch hinreichend erkennen lassen, welche Entscheidung oder sonstige gerichtliche Tätigkeit der Antragsteller anstrebt und aus welchem Sachverhalt er dies ableitet.
International
Ist die EuEheKindVO nicht anwendbar oder ergibt sich aus dieser keine internationale Zuständigkeit, so richtet sich die internationale Zuständigkeit nach § 76 Abs 2 JN.

