Verlöbnis
Definition
Das Verlöbnis ist das Versprechen zweier Personen, sich zu ehelichen.
Rechtliche Aspekte
Aus dem „Eheverlöbnis“ lassen sich keine rechtlichen Verbindlichkeiten ableiten. Das Verlöbnis zieht keine rechtliche Verbindlichkeit zur Schließung der Ehe selbst nach sich, im Falle eines Rücktritts können allerdings Ansprüche entstehen.
Auflösung
Es gibt drei Arten ein Verlöbnis zu beenden, von denen zwei konkludent erfolgen können. Für beschränkt Geschäftsfähige wird die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters benötigt.

