Rechtswirkung der gerichtlichen Abberufungen von Stiftungsorganen gemäß § 27 PSG
Eine gerichtlich verfügte Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer Stiftung ist sofort und daher schon vor Rechtskraft der Entscheidung wirksam.
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Eine gerichtlich verfügte Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer Stiftung ist sofort und daher schon vor Rechtskraft der Entscheidung wirksam.
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Der fünfte Newsletter des Online-Portals Gesellschaftsrecht online im Jahr 2012 bringt wieder einmal ein Update zum Stiftungsrecht. Seit der letzten Zusammenstellung aktu-eller stiftungsrechtlicher Entscheidungen ist wieder gut ein Jahr vergangen.
Georg Streit | News
Mag. Georg Streit gibt in seinem Beitrag einen Überblick über die wesentlichsten Punkte der jüngsten Judikatur zum Stiftungsrecht – von der Besetzung des Stiftungsvorstandes bis hin zur Änderung der Stiftungserklärung.
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