Der Gastautor MMag. Petritz (KPMG Austria Gruppe) erläutert anhand aktueller Entscheidungen des UFS Wien die steuerrechtlichen Aspekte von so genannten "Großmutterzuschüssen".
Die Rückverwandlung einer widerrufenen Privatstiftung in eine werbende Privatstiftung nach dem Tod des Stifters durch den Stiftungsvorstand ist nicht zulässig.
Der gewerberechtliche Geschäftsführer ist nicht dazu verpflichtet seine Aufsichtspflichten und Verantwortung unmittelbar persönlich im Betrieb auszuüben. Die persönliche Anwesenheit kann durch tägliche Kontakte mittels elektronischer Medien ebenso erfolgen.
Das Portal "Gesellschaftsrecht online" wird laufend aktualisiert und um neue Inhalte erweitert. Nutzen Sie das Portal und profitieren Sie von zahlreichen Mustern, Fachbeiträgen, Leitsätzen zu aktuellen oberstgerichtlichen Entscheidungen sowie topaktuellen Gesetzen!
Sofern sämtliche Gesellschafter einverstanden sind, ist eine schriftliche Beschlussfassung zulässig. Lesen Sie in diesem Beitrag mehr zu den Voraussetzungen sowie zu den auf Gesellschaftsrecht online vorhandenen Mustern.
Das Thema der verdeckten Ausschüttung verliert seit Jahren nicht an Brisanz. Um in Zeiten der Wirtschaftskrise nicht auch noch mit dem Fiskus in Konflikt zu geraten, gilt hier besondere Vorsicht.