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Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zergliedert sind. Die Gesellschafter der AG können ihren Anteil an der Gesellschaft idR leicht übertragen.

  • Gründung AG

    Eine AG kann durch einfache Bargründung gegründet werden oder durch qualifizierte Gründung. In jedem Fall ist

    • eine Satzung in Notariatsaktsform festzustellen,
    • haben die Gründer die ersten Aktien zu übernehmen, erste Organe zu bestellen und einen Gründungsbericht zu verfassen,
    • muss mit diesem Bericht als Grundlage die interne Gründungsprüfung durch Aufsichtsrat und Vorstand durchgeführt werden.

    Erst danach werden die Einlagen geleistet und erst nach Einlagenleistung kann die AG im Firmenbuch eingetragen werden. Bei qualifizierter Gründung ist vor der Einlagenleistung noch eine externe Gründungsprüfung notwendig.

  • Organe AG

    Für die AG sind als Organe zwingend vorgesehen:

    • Der gegenüber den Aktionären weisungsfreie Vorstand,
    • der Aufsichtsrat, welcher den Vorstand bestellt, überwacht und abberuft,
    • die Hauptversammlung,
    • ein Abschlussprüfer, der die Rechnungslegung kontrolliert.

    Zudem können weitere Organe bestellt werden.

  • Laufender Betrieb AG

    Im laufenden Geschäftsbetrieb einer AG können Prokuren vergeben, Aktien ausgegeben und das Grundkapital der AG verändert werden. Der Vorstand hat zudem den Jahresabschluss und Lagebericht zu erstellen und - abhängig von der Größe der AG - offenzulegen.

  • Firmenbucheingaben AG

    Bei Gründung, im laufenden Betrieb und bei Beendigung der AG sind von den Vorständen bzw anderen Vertretern der AG immer wieder diverse Firmenbucheintragungen zu beantragen. Hier finden Sie praktische Vorlagen für Firmenbuchanträge zu verschiedensten Geschäftsfällen.

  • Krise AG

    Befindet sich ein Unternehmen in der Krise, so ist es zunächst an den Organen bzw Gesellschaftern, die erforderlichen Schritte zu setzen. Im eingeleiteten Insolvenzverfahren gehen viele dieser Aufgaben auf den Insolvenzverwalter über.

  • Beendigung AG

    Bei Vorliegen eines gesetzlichen oder in der Satzung festgelegten Auflösungsgrundes wird die AG aufgelöst, außer die Gesellschafter fassen einen entsprechenden Fortsetzungsbeschluss. An die Auflösung schließen sich Liquidation und (Voll)Beendigung der AG an.

    Praktische Muster für Firmenbucheingaben zur Beendigung finden Sie hier.

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