© WEKA-Verlag Gesellschaft m.b.H.
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at

drucken

Organe Genossenschaft

Eine Genossenschaft muss zwingend einen Vorstand und eine Generalversammlung haben. Bei über 40 Arbeitnehmern ist ein Aufsichtsrat zu bestellen. Ein unabhängiger Revisor muss die Genossenschaft mindestens jedes 2. Jahr prüfen (bei großen und aufsichtsratspflichtigen Genossenschaften jährlich).

Muster

© 2012 WEKA-Verlag Gesellschaft m.b.H.