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Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die GmbH ist die häufigste Gesellschaftsform in Österreich. Gesellschafter können natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften, Privatstiftungen, Genossenschaften und (sofern die Vereinsstatuten es vorsehen) auch Vereine sein.

  • Gründung GmbH

    Die Gründung einer GmbH erfolgt durch Abschluss des Gesellschaftsvertrages, Bestellung der ersten Organe, Aufbringung des Stammkapitals und Leistung der Einlagen sowie der Firmenbucheintragung. Das Stammkapital kann durch Bargründung oder Sachgründung aufgebracht werden.

  • Gesellschafter GmbH

    Gesellschafter einer GmbH können alle natürliche und juristische Personen sowie OG, KG, Privatstiftungen und - soweit die Gesellschafterstellung in den Vereinsstatuten Deckung finden oder dem Genossenschaftszweck dient - auch Vereine oder Genossenschaften werden.

  • Organe GmbH

    Für die GmbH sind als Organe vorgesehen

    • Geschäftsführer zur Geschäftsführung und Vertretung der GmbH
    • Generalversammlung als oberstes Willensbildungsorgan der Gesellschaft
    • Aufsichtsrat (zwingend sofern die Voraussetzungen des § 29 GmbHG vorliegen)
    • Abschlussprüfer (zwingend, es sei denn die Gesellschaft ist eine kleine, nicht aufsichtsratspflichtige GmbH).

    Weiters können fakultative Organe wie etwa ein Beirat eingerichtet werden.

  • Laufender Betrieb GmbH

    Im laufenden Geschäftsbetrieb einer GmbH sind Arbeitnehmer einzustellen, können Prokuren vergeben, Zweigniederlassungen errichtet und der Gesellschaftsvertrag verändert werden.

  • Firmenbucheingaben GmbH

    Bei Gründung, im laufenden Betrieb und bei Beendigung der GmbH sind von den Geschäftsführern bzw anderen Vertretern der GmbH immer wieder diverse Firmenbucheintragungen zu beantragen. Im Folgenden einige praktische Vorlagen für Firmenbuchanträge zu verschiedensten Geschäftsfällen.

  • Krise GmbH

    Befindet sich ein Unternehmen in der Krise, so ist es zunächst an den Organen bzw Gesellschaftern, die erforderlichen Schritte zu setzen. Im eingeleiteten Insolvenzverfahren gehen viele dieser Aufgaben auf den Insolvenzverwalter über.

  • Beendigung GmbH

    Die Beendigung einer GmbH erfolgt in den Phasen der Auflösung (nach Vorliegen eines Auflösungsgrundes), der Liquidation oder Abwicklung und schließlich erfolgt die Vollbeendigung der GmbH mit Eintritt der Vermögenslosigkeit und Löschung aus dem Firmenbuch.

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