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Gründungsverfahren GmbH

Eine GmbH kann durch Bar- oder durch Sachgründung entstehen. In beiden Fällen sind folgende Schritte erforderlich:

  • Abschluss des Gesellschaftsvertrages (welcher bei Sachgründungen die Sacheinlagen zu regeln hat)
  • Bestellung der ersten Organe
  • Leistung der Einlagen und nötigenfalls Gründungsprüfung
  • Firmenbucheingabe
  • Einstellung von Arbeitnehmern
  • Gewerbeanmeldung (falls notwendig)

Praxiswissen

Muster

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