Societas Europaea
Die Societas Europaea (Europäische Aktiengesellschaft) ist supranationale Gesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist.
Gründung SE
Eine SE kann gegründet werden durch
- Verschmelzung von AGs mit Sitz in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten (Verschmelzungsgründung)
- Bildung einer Holding-SE (Holding-Gründung)
- Umwandlung einer nationalen AG
- Gründung einer Tochter-SE (Joint-Venture-SE)
Laufender Betrieb SE
Trotz ihrer Ähnlichkeit zur Aktiengesellschaft ist die SE anders organisiert als rein österreichische Kapitalgesellschaften. Ihre Eigenschaft als supranationale Rechtsform macht sich in gesonderten Regelungen zur Sitzverlegung bemerkbar.
Beendigung SE
Für die Beendigung der SE ist das österreichische Recht über die Beendigung von Aktiengesellschaften ausschlaggebend.

