EuGH zur Auslegung der EUInsVO
Besonders die Auslegung des Kriteriums „Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners“ oder des Niederlassungsbegriffs wirft oft Zweifelsfragen auf, die auch den EuGH beschäftigten (ua Rs Parmalat, Interedil, Zaza Retail, Rastelli).
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