03.10.2023 | Arbeitsrecht | ID: 1146589

Erhöhung der Steuerfreigrenzen bei Überstunden

WEKA (aga)

Mit 01.01.2024 wird die steuerliche Begünstigung von Überstunden sowie von SEG-Zulagen ausgeweitet. Lesen Sie mehr dazu in diesem Beitrag.

Mit 01.01.2024 wird der monatliche Freibetrag für Überstunden dauerhaft von EUR 86,– auf EUR 120,– angehoben.

Für die Kalenderjahre 2024 und 2025 gilt jedoch eine befristete Sonderregelung: Die Zuschläge für die ersten 18 Überstunden im Monat sind im Ausmaß von höchstens 50 % des Grundlohnes, insgesamt höchstens jedoch EUR 200,– steuerfrei.

Von EUR 360,– auf EUR 400,– wird der monatliche Freibetrag für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie für die Überstundenzuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit erhöht.

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