Arbeitsbeginn

  • Dienstvertrag

    Der schriftlichen Dienstvertrag enthält Rechte und Pflichten von Dienstgeber und Dienstnehmer. Die im Dienstvertrag enthaltenen Vertragsklauseln gelten als vereinbart.

  • Dienstzettel

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet dem Arbeitnehmer unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen Dienstzettel auszuhändigen. Darunter versteht man die schriftliche Mitteilung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Dienstvertrag.

  • Meldepflichten

    Die wichtigste Meldepflicht eines Arbeitgebers vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses betrifft die Anmeldung zur Sozialversicherung.

  • Lohnkonto

    Für jeden Arbeitnehmer ist ein Lohnkonto anzulegen.