Arbeitsverhältnisse

  • Echter Dienstvertrag

    Zu den Merkmalen eines echten Dienstverhältnisses zählt, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Das echte Dienstverhältnis stellt ein Dauerschuldverhältnis dar, bei dem sich der Arbeitnehmer gegen Entgelt verpflichtet, die Arbeitsleistung grundsätzlich persönlich zu erbringen.

  • Geringfügig Beschäftigte

    Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn die Höhe des Entgelts aus einem Beschäftigungsverhältnis einen jährlich neu definierten Grenzbetrag (=Geringfügigkeitsgrenze) nicht übersteigt.

  • Freie Dienstnehmer

    Unter einem freien Dienstnehmer versteht man eine Person, die sich zu Dienstleistungen für einen Auftraggeber für bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Erbringung von Dienstleistungen verpflichtet und aus dieser Tätigkeit ein Entgelt bezieht, die Dienstleistungen im Wesentlichen persönlich erbringt und über keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel verfügt.

  • Altersteilzeit

    Altersteilzeit ist die Reduktion der Arbeitszeit älterer Dienstnehmer für einen gewissen Zeitraum. Die Arbeitszeit kann um 40 % bis 60 % verringern werden, bei 70 % bis 80 % des bisherigen Einkommens.

  • Elternteilzeit

    Elternteilzeit ist der gesetzlich geregelter Anspruch für Mütter und Väter ihr Dienstverhältnis bis zum Ablauf des siebenten Lebensjahres des Kindes auf eine Teilzeitbeschäftigung umzustellen.

  • Teilzeitbeschäftigung

    Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die gesetzliche oder kollektivvertragliche Normalarbeitszeit im Durchschnitt unterschritten wird.

  • Mitarbeiter mit Behinderung

    Dienstgeber, die im Bundesgebiet 25 oder mehr Dienstnehmer beschäftigen, sind verpflichtet, ab je 25 Dienstnehmern mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen.

  • Telearbeit („Homeoffice“)