Urlaub, Dienstverhinderung

  • Urlaub

    Arbeitnehmer haben in der Regel 25 Arbeitstage Urlaubsanspruch.

  • Krankenstand

    Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet, ohne Verzug einen Krankenstand dem Arbeitgeber zu melden.

  • Schwangerschaft, Karenz

    Gibt eine Arbeitnehmerin ihre Schwangerschaft bekannt, treten eine Reihe von Melde- und Mitteilungspflichten ein.

  • Sonstige Gründe

    Persönliche Dienstverhinderungsgründe können zB sein: eigene Hochzeit, Geburt des eigenen Kindes, der Todesfall eine nahen Angehörigen oder ein Arztbesuch.