Vorsteuerabzug: Nutzungsüberlassung einer Wohnimmobilie an Stifter bzw Begünstigten als unternehmerische Tätigkeit?
Ohne Klärung der Frage, ob eine Vermietung zu marktkonformen Bedingungen vorliegt, kann insgesamt nicht beurteilt werden, ob das Mietverhältnis deshalb nicht anerkannt werden kann, weil die Gesamtgestaltung als missbräuchliche Praxis zu werten sei.
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