Kein Entfall von Urlaubsansprüchen aufgrund von Karenzzeiten
Aufgrund eines Urteils des EuGH kommt es bezüglich des Urlaubsrechts zu einer wesentlichen Gesetzesänderung – erworbene Urlaubsansprüche vor Karenz sollen künftig nicht verloren gehen bzw. verkürzt werden.
WEKA (bli) | News




