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Erhaltung und Instandhaltung

Es ist Aufgabe des Vermieters den Mietgegenstand und die der gemeinsamen Benützung der Bewohner des Hauses dienenden Anlagen im jeweils ortsüblichen Standard zu erhalten. Dies macht gewisse Erhaltungs- und Instandhaltungstätigkeiten erforderlich. Jedoch auch der Mieter ist zu bestimmten Instandhaltungsarbeiten verpflichtet.

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