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Dokument-ID: 074906
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
§ 834.
Bey wichtigen Veränderungen aber, welche zur Erhaltung oder besseren Benützung des Hauptstammes vorgeschlagen werden, können die Ueberstimmten Sicherstellung für künftigen Schaden; oder, wenn diese verweigert wird, den Austritt aus der Gemeinschaft verlangen.