Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag
Hausverwalter – Aufgaben und Befugnisse
§ 20 WEG regelt die Grundsätze, nach denen der Verwalter die Wohnungseigentumsliegenschaft zu verwalten hat. Der Verwalter kann die Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen der Verwaltung der Liegenschaft unbeschränkt und unbeschränkbar vertreten.
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