Grundbuch
Hier finden Sie Fachinfo, Muster und Checklisten rund ums Grundbuch, zB:
Praxiswissen
Wohnungseigentumsstatut
Der Alleineigentümer einer Liegenschaft kann künftig zu errichtende Wohnungseigentumsobjekte grundbücherlich eintragen lassen. D.h. er kann vorläufiges Wohnungseigentum mit einer schriftlichen Errichtungserklärung begründen.
Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | FachbeitragGrundbuch – Urkunden
Die Einverleibung kann nur aufgrund öffentlicher Urkunden oder solcher Privaturkunden geschehen, auf denen die Unterschriften der Parteien gerichtlich oder notariell beglaubigt sind.
Claudia Sorgo - Iman Torabia | Praxiswissen | FachbeitragGrundbuch – Eintragung
Das Grundbuch besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung. Prinzipiell gibt es drei mögliche grundbücherliche Eintragungen: die Einverleibung, die Vormerkung und die bloße Anmerkung.
Claudia Sorgo - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag
Muster
Ersichtlichmachung des abweichenden Aufteilungsschlüssels gem § 32 Abs 8 WEG 2002
Muster eines Antrags auf Ersichtlichmachung des abweichenden Aufteilungsschlüssels
WEKA (red) | Muster | Grundbuchsgesuch | doc | 65,54 kBErsichtlichmachung der Benützungsregelung gem § 17 Abs 1 WEG 2002
Muster eines Antrags auf Ersichtlichmachung der Benützungsregelung
WEKA (red) | Muster | Grundbuchsgesuch | doc | 65,54 kBErsichtlichmachung der Aufteilung der Aufwendungen gem § 32 Abs 1 WEG 2002
Muster eines Antrags auf die Ersichtlichmachung der Aufteilung von Aufwendungen
WEKA (red) | Muster | Grundbuchsgesuch | doc | 64,51 kB

