Wohnungseigentumsbegründung - Allgemeines
Praxiswissen
Wohnungseigentumsbegründung
Das Wohnungseigentum wird durch die Einverleibung in das Grundbuch erworben. Diesem Schritt geht die Begründung des Wohnungseigentums voraus, für welche das Gesetz mehrere Möglichkeiten vorsieht.
Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | FachbeitragWohnungseigentumsstatut
Der Alleineigentümer einer Liegenschaft kann künftig zu errichtende Wohnungseigentumsobjekte grundbücherlich eintragen lassen. D.h. er kann vorläufiges Wohnungseigentum mit einer schriftlichen Errichtungserklärung begründen.
Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Fachbeitrag
Muster
Wohnungseigentumsvertrag (Mindesttext)
Vorlage für einen Wohnungseigentumsvertrag
WEKA (red) | Muster | Vertragsvorlage | doc | 101,89 kBAltbaueigentum – Checkliste
Checkliste über die zusätzlichen Punkte beim Erwerb von Altbaueigentum
WEKA (red) | Muster | Checkliste | doc | 54,78 kBGemeinsame Grundsätze, ausschließliches/gemischtes Wohnungseigentum – Checkliste
Darstellung der gemeinsamen Grundsätze bei Häusern mit ausschließlichem und gemischtem Wohnungseigentum in Form einer Checkliste
WEKA (red) | Muster | Checkliste | doc | 62,98 kB

