Wohnungseigentumsbegründung
Das Wohnungseigentum wird durch die Einverleibung in das Grundbuch erworben. Diesem Schritt geht die Begründung des Wohnungseigentums voraus, für welche das Gesetz mehrere Möglichkeiten vorsieht.
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Das Wohnungseigentum wird durch die Einverleibung in das Grundbuch erworben. Diesem Schritt geht die Begründung des Wohnungseigentums voraus, für welche das Gesetz mehrere Möglichkeiten vorsieht.