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Arbeitsgerichtliches Verfahren
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Verfahren in Arbeitsrechtssachen
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind vor Gericht geltend zu machen. Dabei gelten im Vergleich zum zivilgerichtlichen Verfahren einige Besonderheiten.Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1052044 -
Verjährung und Verfall
Gem §§ 1451 ff ABGB bedeutet die Verjährung den Verlust der Durchsetzbarkeit eines Rechts dadurch, dass dieses Recht während einer bestimmten Zeitspanne nicht ausgeübt wurde.Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1031826 -
Verzicht
Gem § 1444 ABGB liegt ein Verzicht vor, wenn ein Berechtigter ein bereits erworbenes Recht aufgibt, ohne dass er ein anderes erwirbt, was streng zu prüfen ist.Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252384 -
Vergleich
Beim Vergleich werden unter beiderseitigem Nachgeben strittige oder zweifelhafte Rechte festgelegt (§ 1380 ABGB). Grundsätzlich bildet ein Vergleich eine neue Grundlage eines strittigen Rechts oder Anspruchs.Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252474 -
Aufrechnung im aufrechten Dienstverhältnis
Rechtsgeschäftliche Verfügungen über unpfändbare Forderungen (Existenzminimum) sind rechtlich unwirksam. Damit soll dem Arbeitnehmer ein Mindesteinkommen garantiert werden.Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257888