Praxiswissen

  • Kündigung – Grundlagen

    Gesetzliche Regelungen über die Kündigung finden sich für Angestellte in § 20 AngG sowie für Arbeiter in § 77 GewO 1859.
    Johanna Mitterbauer - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246576
  • Kündigungsverfahren und Kündigungsschutz

    Kündigungsverfahren, die der Arbeitgeber einzuhalten hat (Massenkündigungen, Mitwirkung des Betriebsrates) und allgemeine Ausführungen zum Kündigungsschutz in Betrieben mit bzw ohne Betriebsrat umfasst dieser Fachbeitrag.
    Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252852
  • Kündigung von Angestellten und Arbeitern

    § 20 AngG regelt die Kündigungsfristen und -termine für Angestellte, bei Kündigung sowohl durch den Arbeitgeber, als auch durch den Arbeitnehmer. Ob die Norm anzuwenden ist, hängt von der tatsächlich geleisteten monatlichen Arbeitszeit ab.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241212
  • Kündigung von Arbeitern

    In der Regel beträgt die Kündigungsfrist bei Arbeitern 14 Tage. Diese Regelung gilt jedoch nur, sofern es keine abweichenden kollektivvertraglichen oder einzelvertraglichen Vereinbarungen gibt.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246223
  • Änderungskündigung

    Eine Änderungskündigung ist eine (aufschiebend oder auflösend) bedingte Arbeitgeberkündigung. Dieser Beitrag befasst sich mit den Besonderheiten dieser Form der Beendigung, etwa den Punkten Zumutbarkeit, Sozialwidrigkeit und Anfechtung.
    Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246664
  • Aussetzungsvereinbarung – Kündigung auf Zeit

    Bei der Kündigung „auf Zeit“ handelt es sich um eine normale Kündigung, welche aber mit einer Wiedereinstellungszusage oder einem Wiedereinstellungsvertrag verbunden ist.
    Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 259120
  • Kündigung von befristeten Arbeitsverhältnissen

    Ein Arbeitsverhältnis ist ein befristetes Arbeitsverhältnis, wenn es von vornherein nur auf bestimmte Zeit eingegangen wird. Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet daher mit dem Ablauf der Zeit.
    Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257518
  • Kettenarbeitsvertrag

    Unter Kettenarbeitsverträgen versteht man die Aneinanderreihung einzelner, jeweils auf bestimmte Zeit abgeschlossener Arbeitsverträge (befristete Arbeitsverträge).
    Nicole Landsmann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 408746
  • Kündigung von GmbH-Geschäftsführern/-innen

    Beendigung des Dienstvertrages eines GmbH-Geschäftsführers in Hinblick auf seine Stellung als Gesellschaftsorgan einerseits und (freier) Dienstnehmer/Auftragnehmer andererseits sowie Unterschied zum gewerberechtlichen Geschäftsführer
    Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243913
  • Ansprüche bei Kündigung

    Auflistung der einzelnen möglichen Ansprüche, die bei einer Kündigung wechselseitig entstehen können sowie ihre Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen.
    WEKA (npe) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252905

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