Praxiswissen

  • Allgemeiner und besonderer Entlassungsschutz

    Eine Entlassung kann angefochten werden, wenn kein Entlassungsgrund vorliegt. Bei einer Entlassungsanfechtung im gerichtlichen Verfahren ist zuerst zu klären, ob ein Entlassungsgrund gesetzt wurde.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251112
  • Allgemeiner Kündigungsschutz

    Dieser Beitrag bietet Informationen über grundsätzliche Voraussetzungen für die Anwendung des allgemeinen Kündigungsschutzes sowie konkret für den Fall der Motivkündigung, Änderungskündigung bzw der Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit.
    Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246129
  • Besonderer Kündigungsschutz

    Für einige Gruppen von Arbeitnehmern existieren besondere Kündigungsschutzbestimmungen, die zB die Notwendigkeit einer gerichtlichen Zustimmung zur Kündigung beinhalten.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256068
  • Kündigungsfrühwarnsystem

    Arbeitgeber müssen das AMS schriftlich über geplante Massenkündigungen innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen informieren. Auch einvernehmliche Auflösungen auf Initiative des Arbeitgebers und ungerechtfertigte Entlassungen sind zu berücksichtigen.
    WEKA (red) - Nicole Landsmann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251645