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Praxiswissen
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Entgelt
Unter dem Arbeitsentgelt versteht man jede Art von Gegenleistung und Vorteilen, die der Dienstnehmer vom Dienstgeber dafür erhält, dass er ihm seine Arbeitsleistung zur Verfügung stellt.Nicole Landsmann - Christa Glaser - Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 293036 -
Zeitlohn
Lohn (bei Arbeitern) bzw Gehalt (bei Angestellten), der nach der Arbeitszeit bemessen ist und den Regelfall der Entlohnung darstellt.Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243395 -
Akkordlohn
Im Gegensatz zum reinen Zeitlohn wird beim Akkordlohn durch eine zusätzliche Zahlung zum Zeitlohn ein Anreiz zur Steigerung der Produktivität geschaffen. Die Lohnhöhe ist daher abhängig von der Quantität der erbrachten Arbeitsleistung.Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281489 -
Prämien, Provisionen, Gewinnbeteiligungen
Im Normalfall des Zeitlohnes wird dem Arbeitnehmer ein bestimmter Arbeitszeitraum ohne Berücksichtigung des Arbeitserfolges abgegolten.Redaktion WEKA - Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023162 -
Zulagen und Zuschläge
Bei Zulagen handelt es sich um Beträge, die zusätzlich zum Zeitlohn bezahlt werden. Für den Anspruch auf Zahlung müssen gewisse Voraussetzungen vorliegen oder erfüllt werden.Christa Glaser | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258772 -
Überstundenzuschläge, Überstundenpauschale
Überstundenarbeit liegt vor, wenn die Grenzen der zulässigen wöchentlichen Normalarbeitszeit überschritten werden. Für Überstundenarbeit gebührt ein Überstundenzuschlag oder ein Zeitausgleich.WEKA (red) - Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252038 -
SEG-Zulagen
SEG-Zulagen wie die Schmutzzulage werden dem Arbeitnehmer deshalb gewährt, weil die Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023165 -
Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) müssen zusätzlich zum Stundenlohn gewährt werden, damit diese steuerfrei behandelt werden können.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247065 -
Sachbezüge – Einführung
Sachbezüge (zB die Privatnutzung eines Firmenwagens, Zinsenersparnis bei Gehaltsvorschüssen) sind geldwerte Vorteile. Sie erhöhen die Bemessungsgrundlage für die SV-Beiträge und die Lohnsteuer.WEKA (red) - Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248044 -
Wert der vollen freien Station
Der Wert der vollen freien Station beträgt EUR 196,20 monatlich. Wird die volle freie Station tageweise oder wochenweise gewährt, so ist für den Tag 1/30 (EUR 6,54) und für die Woche 7/30 (EUR 45,78) des Betrages anzusetzen.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242851