Praxiswissen

  • Elternteilzeit – Voraussetzungen

    Der Begriff „Elternteilzeit“ umfasst den gesetzlich geregelten Anspruch für Mütter und Väter ihr Dienstverhältnis bis zum Ablauf des siebenten Lebensjahres des Kindes auf eine Teilzeitbeschäftigung umzustellen.
    WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260392
  • Elternteilzeit mit Rechtsanspruch

    Wann ein Rechtsanspruch auf Elternteilzeit besteht und weitere wichtige Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in nachfolgendem Fachbeitrag.
    WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251864
  • Vereinbarte Elternteilzeit mit dem Dienstgeber

    Elternteilzeit kann, wenn die Voraussetzungen für den gesetzlichen Anspruch nicht vorliegen, auch vereinbart werden. Dieser Beitrag behandelt ua die Möglichkeit der Regelung in einer Betriebsvereinbarung und das Verfahren bei Nichteinigung.
    WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260482
  • Gemeinsame Bestimmungen zur Elternteilzeit

    Informieren Sie sich hier über die gesetzlichen Regelungen zum Anspruch auf Elternteilzeit, Bekanntgabefristen, welche Aspekte der Elternteilzeit schriftlich vereinbart werden müssen etc.
    WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256847
  • Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Elternteilzeitvereinbarungen

    Während der Elternteilzeit besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser beginnt grundsätzlich mit der Bekanntgabe der Elternteilzeitbeschäftigung, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Elternteilzeit.
    WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241900
  • Abgrenzung normale Teilzeit und Elternteilzeit

    Es gilt zu unterscheiden zwischen Elternteilzeit (besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz) und anderen Teilzeitformen ohne besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz.
    WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 245854