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Kürzlich aktualisiert
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Bildungskarenz
Gegen Entfall des Entgeltes kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine bis zu einem Jahr dauernde Bildungskarenz vereinbart werden. Der folgende Beitrag behandelt unter anderem den Kündigungsschutz und Erkrankung des Dienstnehmers währenddessen.Angelika Groicher - WEKA (red) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243231 -
Arbeitszeit
Unter Arbeitszeit ist die Zeitspanne von Beginn bis zum Ende der Arbeit zu verstehen. Der Begriff umfasst weder Ruhepausen noch bloße Wegzeiten oder Rufbereitschaftszeiten.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896141 -
Beginn des Dienstverhältnisses
Der Beginn des Dienstverhältnisses ist mit gegenseitigen Rechten und Pflichten verbunden. Es empfiehlt sich daher den Beginn des Arbeitsverhältnisses genau zu fixieren.Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987475 -
Arbeitgeberdarlehen, Gehaltsvorschüsse
Gewährt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen zinsenlosen Gehaltsvorschuss oder ein unverzinsliches Darlehen, muss er einen Sachbezug in Höhe von 1,0 % pa des aushaftenden Betrags über EUR 7.300,– in der Personalverrechnung berücksichtigen.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128068 -
Homeoffice und Lohnsteuer
Homeoffice und Lohnsteuer: Behandelt werden in diesem Beitrag ua die private Anschaffung eines Computers sowie Kosten für die Internetnutzung.Redaktion WEKA - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1070601 -
Service-Entgelt für e-card
Der Dienstgeber hat jeweils am 15. November für die bei ihm in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Personen und deren Angehörige ein Service-Entgelt für die e-card einzuheben.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260475 -
Entlassung – Ehrenbeleidigung
Muster, mit dem die Entlassung eines Angestellten aufgrund der Ehrenbeleidung eines Mitarbeiters rechtssicher durchgeführt werden kann.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 763579 -
Elektroauto als Firmenwagen mit Privatnutzung
Es ist für den Dienstwagen die Angemessenheitsgrenze (auch „Luxusgrenze“) gem Pkw-Angemessenheitsverordnung iHv derzeit EUR 40.000,– inklusive Sonderausstattungen zu beachten.Sylvia Unger | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1128248 -
Teilzeitbeschäftigung und Arbeitsrecht
Grundsätzlich ist ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer aus der Sicht des Dienstgebers arbeitsrechtlich genauso zu behandeln wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, die Rechtslage ist allerdings nicht in Bezug auf jeden Anspruch identisch.Petra Egger - WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242784 -
Arbeitskleidung
Musterformulierungen, Rechtsgrundlagen und Praxistipps für Vertragsklauseln in Dienstverträgen: Zu tragende Arbeitskleidung.Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987606