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Dokument-ID: 982956
Änderungsmeldung ab 01.01.2019
In dieser Beitragsserie erfahren Sie Wissenswertes zur monatlichen Beitragasgrundlagenmeldung, die mit 01.01.2019 eingeführt wird. In diesem Teil wird die Änderungsmeldung dargestellt. Weiterführende Infos erhalten Sie in unserem Gratis-Download!
Der Dienstgeber hat alle versichertenbezogenen Änderungen mit einer Änderungsmeldung innerhalb von sieben Tagen zu melden.
Da entgeltbezogene Änderungen in die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) einfließen, sind ab 01.01.2019 keine Änderungsmeldungen zu
- Beitragsgruppenumstufung bzw Beitragsgruppenänderung aufgrund des Alters,
- BV-Beitragszahlungen und
- Änderungen des Entgelts
mehr notwendig.
Für welche Änderungen künftig noch eine Meldung zu erfolgen hat, das erfahren Sie in unserem kostenlosen Download!