Dokument-ID: 1000457

WEKA (aga) | News | 02.01.2019

Altersteilzeit neu seit 01.01.2019

Durch das Budgetbegleitgesetz 2018/19 kommt es zu wichtigen Änderungen bei der Inanspruchnahme der Altersteilzeit.

Anhebung des Zugangsalters für Altersteilzeit mit 2019

Durch eine Neuregelung des § 27 Abs 2 AlVG zum Bezug von Altersteilzeitgeld wird die Altersgrenze für das frühestmögliche Zugangsalter in Altersteilzeit angehoben, indem die maximale Differenz zum Regelpensionsalter in zwei Jahresschritten – 2019 sowie 2020 – auf fünf Jahre statt bislang sieben Jahre verkürzt wird. Damit wird ab 2019 eine bisher mögliche Lücke zwischen dem Ende der Altersteilzeit, die längstens fünf Jahre dauern kann, und der Vollendung des Regelpensionsalters vermieden.

Im Jahr 2018 blieb das Zugangsalter noch unverändert, mit 2019 wird ein Zugang zur Altersteilzeit erst frühestens sechs Jahre und ab 2020 frühestens fünf Jahre vor Vollendung des Regelpensionsalters möglich sein.