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WEKA (bli) | News | 06.04.2014

Arbeitsrechtspaket 2014 bringt Senkung der Lohnnebenkosten

Das Arbeitsrechtspaket 2014 bringt eine Reduzierung des Unfallversicherungsbeitrages und des Arbeitgeber-Beitrags zum Insolvenz-Entgelt-Fonds mit sich. Außerdem sollen zusätzliche Fördermittel für ältere Arbeitslose zur Verfügung gestellt werden.

Lohnnebenkosten

Durch die Novelle kommt es zur Senkung des Unfallversicherungsbeitrags um 0,1 %. Das heißt dieser wird ab 1. Juli 2014 1,3 % betragen, derzeit noch 1,4 % (§ 51 Abs 1 Z 2 und § 53a Abs 1 ASVG).

IESG-Zuschlag

Weiters wird das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert. Gemäß § 12 Abs 3 beträgt der IESG-Zuschlag ab 1. Jänner 2015 nur mehr 0,45 % (derzeit: 0,55 %) der allgemeinen Beitragsgrundlage bis zur Höchstbeitragsgrundlage sowie der Beitragsgrundlage für Sonderzahlungen.

Der IESG-Zuschlag ist zur Gänze vom Dienstgeber zu tragen und für alle der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegenden Versicherten zu leisten (auch für freie Dienstnehmer).

Fördermittel für ältere Arbeitslose

Ein ebenfalls wesentlicher Bestandteil des Arbeitsmarktpakets ist die Bereitstellung von zusätzlichen Fördermitteln, um ältere Arbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Vorgesehen ist dies für arbeitslose Personen über 50, die seit mehr als einem halben Jahr beim AMS vorgemerkt sind.

Hierbei kommt es zur Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes (§ 1 Abs 3, § 13, § 14, § 18). Die Änderungen sollen mit 1. Mai. 2014 in Kraft treten.

Die Novelle befindet sich derzeit im Bundesrat. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Quelle

Parlamentskorrespondenz Nr 200 von 12.03.2014

Parlament.gv.at