Dokument-ID: 407946

WEKA (bli) | News | 21.05.2012

Arbeitsunfall – Melde- und Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers

Müssen Arbeitgeber Arbeitsunfälle in jedem Fall an die Unfallversicherung melden? Wann besteht einen Schadenersatzpflicht und wann nicht?

Meldepflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber müssen jedenfalls in folgenden Fällen einen Arbeitsunfall an die Unfallversicherung melden (§ 363 Abs 1 ASVG):

  • wenn dabei eine unfallversicherte Person getötet wurde,
  • wenn eine Arbeitsunfähigkeit des verunfallten Arbeitnehmers von mehr als drei Tagen besteht

Die Unfallmeldung hat längstens binnen fünf Tage nach dem Unfall zu erfolgen. Schwere Arbeitsunfälle müssen außerdem dem Arbeitsinspektorat gemeldet werden.

Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers

Gemäß § 333 ASVG besteht nur dann eine Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers gegenüber des Arbeitnehmers bzw bei Tod des Arbeitnehmers gegenüber den Hinterbliebenen, wenn der Dienstgeber den Arbeitsunfall vorsätzlich verursacht hat.
Unter vorsätzlich ist zu verstehen, wenn der Schaden bzw Unfall widerrechtlich mit Wissen und Willen des Arbeitgebers verursacht wurde.
Wenn der Arbeitsunfall also auf einem fahrlässigen Verhalten des Arbeitsgebers beruht – egal ob leicht oder grob fahrlässig – dann kann der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen.

Achtung:

Der Arbeitgeber oder ein ihm gemäß § 333 Abs 4 ASVG Gleichgestellter, zB ein Aufseher, ist jedoch, wenn er den Arbeitsunfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hat, dazu verpflichtet, den Trägern der Sozialversicherung alle nach diesem Bundesgesetz zu gewährenden Leistungen zu ersetzen (§ 334 ASVG).

Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss gemäß § 16 ASchG Aufzeichnungen führen über

  • alle tödlichen Arbeitsunfälle,
  • alle Arbeitsunfälle, die einen Arbeitsausfall eines Arbeitnehmers für mehr als drei Kalendertage zur Folge haben sowie
  • alle Ereignisse, die beinahe zu einem schweren Arbeitsunfall geführt hätten und von einem Arbeitnehmer gemeldet wurden.

Details zum Thema Arbeitsunfall – Meldepflichten, Schadenersatz sowie eine hilfreiche Checkliste finden Sie auf dem Portal unter:
Fachbeitrag Folgen des Arbeitsunfalls – Meldepflicht und Schadenersatz
Fachbeitrag Arbeitsunfall
Checkliste Arbeitsunfall – Meldung an die AUVA