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WEKA (aga) | News | 29.08.2013
Auflösungsabgabe 2014
Bei Beendigung eines jeden arbeitslosenversicherungspflichtigen echten oder freien Dienstverhältnisses hat der Dienstgeber eine Auflösungsabgabe zu entrichten. Wie hoch ist diese für das Jahr 2014?
Höhe 2014
Die Auflösungsabgabe für das Jahr 2014 wurde mit EUR 115,- festgelegt.
Zeitpunkt der Entrichtung
Die Auflösungsabgabe ist im Monat der Auflösung des echten oder freien Dienstverhältnisses gemeinsam mit den SV-Beiträgen fällig und vom Dienstgeber unaufgefordert zu entrichten.
Im Falle der Einbringung einer Klage über die Rechtswirksamkeit der Beendigung eines Dienstverhältnisses ist die Verjährung der Verpflichtung zur Leistung der Auflösungsabgabe ab der Klagseinbringung bis zur Zustellung der Ausfertigung der rechtskräftigen Entscheidung des Gerichtes oder der Vergleichsausfertigung an den zuständigen Krankenversicherungsträger gehemmt.
Verrechnungsgruppe
Die Verrechnungsgruppe für die Auflösungsabgabe lautet N80.